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BVL zertifizierte Ausbildung in psychologisch-pädagogischer Lerntherapie

Ausbildung zum Lerntherapeuten

1 1/2 Jahre
Wir vermitteln ein umfangreiches Wissen über Lernstörungen wie LRS, Dyskalkulie und Konzentrationsstörungen sowie diverse Praxismethoden wie zum Beispiel das Marburger Konzentrationstraining. An erster Stelle stehen für uns dabei: Selbstwertstärkung, Ressourcenorientierung und Individualität.
Sie möchten sich als Lerntherapeut selbstständig machen?
Dann haben Sie nach Ihrer Ausbildung die Möglichkeit, sich als Partner über das VIGESCO Institut mit eigener Praxis selbstständig zu machen!

Diese Ausbildung bietet

  • Praxisnah und gleichzeitig wissenschaftlich fundierte Inhalte
  • Qualifizierte Dozenten
  • umfangreiches Wissen über Lernstörungen
  • Praxismethoden
  • Auch als Hybrid Veranstaltung

Ziele

Häufige Änderungen im Schulsystem, steigender Druck und hohe Anforderungen führen dazu, dass immer mehr Kinder Lernstörungen und Lernblockaden entwickeln. Die Kinder sind dabei jedoch nicht etwa weniger begabt, vielmehr wird es ihnen aufgrund dieser Umstände erschwert, ihre Fähigkeiten zu entfalten und ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Oftmals rücken negative Erfahrungen in den Vordergrund und positive Eigenschaften und Talente werden vernachlässigt. Das Ziel dieser Ausbildung in Lerntherapie besteht in der Vermittlung von Strategien und Methoden, um Kinder mit Lernstörungen ganzheitlich zu unterstützen, zu stärken und in ihrem Lernprozess zu begleiten. Grundlegend sind dabei die Betonung von Stärken und Ressourcen. Die Ausbildungsteilnehmer erhalten theoretisches Grundlagenwissen zum Lernen als Verhalten, Denken und Fühlen, zur kindlichen Entwicklung sowie neuropsychologisches Vertiefungswissen zu Lernstörungen.
Wissenschaftlich fundierte, fachdidaktische Interventionsmöglichkeiten bei einer Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie), einer Rechenstörung (Dyskalkulie) und bei Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS) sowie praxisnahe Informationen zu Diagnostik und Therapie bilden einen wichtigen Baustein dieser Lerntherapie Ausbildung. Um die Qualität der therapeutischen Arbeit auf einem sehr hohen Niveau zu gewährleisten, werden innerhalb der Ausbildung Hospitationstage angeboten, um das Gelernte in der Praxis beobachten zu können. Die Teilnehmer erhalten zudem mannigfaltige Einblicke in Entspannungsverfahren und Stressmanagement – Entspannung erweist sich als eine sinnvolle Unterstützung lerntherapeutischer Arbeit. Techniken aus dem Bereich der psychologisch-systemischen Beratung und Mediation geben dabei Impulse für eine lösungsorientierte Elternarbeit begleitend zur Lerntherapie. Die Teilnehmer erhalten im Rahmen der angebotenen Ausbildung einen tiefen Einblick in verschiedene Methoden von Aufmerksamkeitstrainings sowie in das Marburger Konzentrationstraining. Während der gesamten Lerntherapie Ausbildung stehen die Seminarleiter als Ansprechpartner zur Verfügung. Auch nach Abschluss der Ausbildung ist es möglich, sich durch das Fachpersonal supervidieren zu lassen. Während der Ausbildung und auch darüber hinaus ist eine Vernetzung der Teilnehmer und Ausbilder untereinander möglich. Dies schließt das persönliche Gespräch ebenso ein wie den Austausch von Materialien und Erfahrungen.
Nach Abschluss der Ausbildung können Sie den Praxisteil anschließen und die BVL Zertifizierung erlangen. Unsere Seminare können Sie auch durch Hybirid-Teilnahme besuchen. Schauen Sie sich dafür einfach die Termine der verschiedenen Standorte an und schreiben bei der Anmeldung in das Feld „Anmerkungen“ den Standort dessen Termine Sie besuchen möchten.

Für wen?

Die Fortbildung richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, sowie (Schul-)Psychologen, Pädagogen, Schulberater, Ergotherapeuten, Logopäden und weitere Berufsgruppen aus dem psychosozialen Arbeitsfeld, die sich im Bereich Lerntherapie ausbilden möchten. Auch eine berufliche Umorientierung als Quereinsteiger ist möglich.

Aubildungs­dauer

  • 1 1/2 Jahre
  • Samstag 10 bis 17 Uhr
  • Sonntag 9 bis 16 Uhr

Zertifizierung

Die Teilnahme und der erfolgreiche Abschluss werden mit einem Zertifikat des VIGESCO-Instituts über 200 Unterrichtseinheiten (inkl. Selbststudium) bescheinigt. Die erworbene Qualifikation kann grundsätzlich bundesweit namentlich geführt und z. B. in eigener Praxis oder im Angestelltenverhältnis beruflich ausgeübt werden. Unsere Ausbildung ist zertifiziert von 4Kids 2GET e.V. (Fachverband für ganzheitliche Entwicklung und ganzheitliche Therapie e.V.)

Module

Basismodul

Lerntherapie Grundlagen
  • Einführung in Lerntherapie
  • Patiententypen
  • Förderpläne
  • Diagnostische Verfahren
  • Stundenabläufe
  • Rechtliche Grundlagen
Lernen und Lernprozesse
  • Lernprozesse
  • Lerntypen
  • Lerntechniken
  • Selbstregulative Methoden
  • Motivation
  • Attribution
Entwicklungspsychologie und Neuropsychologie
  • Entwicklungspsychologie
  • Visuelle Informationsverarbeitung
  • Auditivie Wahrnehmung
  • Neurofeedback
  • Gedächtnis
  • Aufmerksamkeit
  • Brain Gym
  • Psycholinguistik
Entspannungsverfahren
  • PMR
  • Autogenes Training
  • Stressbewältigung

Fachdidaktische Kompetenz

LRS-Training I
  • Was ist LRS
  • Erscheinungsformen und Symptome
  • Vorläuferfertigkeiten
  • Wissenschaftliche Grundlagen und Ursachen
  • Entwicklungspsychologische Prozesse beim Erwerb von Lesen und Schreiben
  • Diagnostik
  • Behandlungsmöglichkeiten
  • Phonologische Bewusstheit
Dyskalkulie Training I
  • Was ist Dyskalkulie
  • Erscheinungsformen und Symptome
  • Vorläuferfertigkeiten
  • Wissenschaftliche Grundlagen und Ursachen
  • Entwicklungspsychologische Prozesse beim Erwerb von Rechnen
  • Diagnostik
  • Behandlungsmöglichkeiten
  • Visuelle Wahrnehmung
LRS-Training II
  • Fachdidaktik
  • Materialien zur Leseförderung
  • Materialien zur Rechtschreibförderung
  • Förderprogramme
  • Förderpläne
  • Übungen:
    • zur Lesegeschwindigkeit und zum Leseverständnis
    • zur Worterkennungsgeschwindigkeit
    • zur Ganzworterkennung
  • Wahrnehmungsgebundene Übungen zur Stärkung der Rechtschreibkompetenz
  • Spielerische Lese- und Rechtschreibförderung
  • Kreative Gestaltung von Übungsmaterial
  • Fallbeispiele
Dyskalkulie Training II
  • Fachdidaktik
  • Materialien zur Förderung der Mengenerfassung
  • Material zur Stärkung der visuellen Wahrnehmung
  • Fehleranalyse
  • Förderprogramme
  • Förderpläne
  • Individuelle Lösungswege erkennen bearbeiten
  •  Übungen:
    • zur Simultanerfassung
    • zu den Rechenwegen
  • Mathespiele
  • Kreative Gestaltung von Übungsmaterial
  • Fallbeispiele
AD(H)S und ADS
  • Neuropsychologischer Ansatz
  • Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit
  • Übungen zur fokussierten und zur geteilten Aufmerksamkeit
  • Verhaltenstherapeutische Prinzipien
  • Neuropsychologische Behandlungsmöglichkeiten
  • Alltagsnahe Lösungsstrategien
  • Der Einsatz von Punkte-Verstärkern
  • Lern- und Leistungsmotivation
Marburger Konzentrationstraining
  • Ganzheitlicher Ansatz
  • Training der Selbststeuerung
  • Formen der verbalen Selbstinstruktion
  • Entspannung
  • Kim- Spiele
  • Positive Verstärkung
  • Leistungsbereitschaft steigern
  • Begleitende Elternarbeit – Verbesserung der Interaktion

Psychologisch-pädagogische Beratung

Elternberatung
  • Lösungsorientierte Beratung
  • Gesprächsführung
  • Systemische Ansätze in der Elternberatung
  • Anamnese
Mediation
  • Mediation in Familie und Schule
  • Konfliktlösungen
  • Kommunikation
  • Lösungsprozesse begleiten – Eltern und Umfeld
  • Formen der Mediation
Intensivwochenende Fallbeispiele
  • Zeit für individuelle Themen, die dem Interesse der Teilnehmergruppe entsprechen
    und/oder Fragestellungen, die im Verlauf der Ausbildung entstanden sind
  • Fallbeispiele bearbeiten und besprechen
  • Aktuelle Fragen und ggf. kurze Wiederholungen einzelner Inhalte der Ausbildung
Abschluss
  • Abschlusspräsentationen
  • Feedbackrunden
  • Selbsterfahrung
  • Zertifikatsvergabe

Dozenten

Sie möchten sich vorab ein Bild von uns machen? Hier finden Sie eine Liste aller Dozenten.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die folgenden Fragen sollen Ihnen dabei helfen, sich bei der Informationssuche hinsichtlich des Berufs als Lerntherapeut/in einen Überblick zu verschaffen.
Wie werde ich Lerntherapeut/in
Der lerntherapeutische Beruf wird durch eine Zusatzqualifikation in Form einer nicht staatlichen Ausbildung erworben. Das bedeutet, Sie haben bereits eine Grundqualifikation im psychologischen, pädagogischen und/oder therapeutischen Bereich an einer Universität oder Hochschule erworben und bilden sich aufbauend mit der Ausbildung zum/zur Lerntherapeut/in weiter. Grundlage kann auch eine staatlich annerkannte Ausbildung im therapeutischen Bereich sein oder aber auch ein Quereinstieg ist denkbar.
Worauf sollte ich bei einer Ausbildung achten?
Weiterbildungsinstitute können eigenständig über die Inhalte ihres Angebots entscheiden. Achten Sie bei Ihrer Wahl darauf, dass fachlich kompetente Referenten unterrichten, aber auch Lerntherapeuten aus der Praxis referieren. So haben Sie den wissenschaftlichen Hintergrund in Theorie und profitieren gleichzeitig von den Praxiserfahrungen der Dozenten. Weiterhin ist es wichtig, dass sowohl die Themen LRS, Dyskalkulie und AD(H)S sowie der Bereich der Elternberatung innerhalb der Ausbildung thematisiert werden, denn eine Lerntherapie sollte nicht ohne Einbezug der Eltern stattfinden.
Ist Lerntherapie eine Nachhilfe?
Nein. Die Lerntherapie grenzt sich ganz klar von der Nachhilfe ab. Der Unterschied: die Nachhilfe dient dem Auffüllen von Wissenslücken in den behandelten Unterrichtsthemen. Die Lerntherapie dagegen stellt eine besondere Form der außerschulischen Förderung dar, wenn es darum geht, Lernstörungen oder Schwächen zu behandeln und dabei die individuellen Voraussetzungen des Kindes einzubeziehen. Dazu gehören Motivationsförderung, Selbstwertstärkung und die Aktivierung der Ressoucen.
Darf ich als Lerntherapeut/in diagnostizieren?
Man sollte zunächst klären, welche Form der Diagnostik gemeint ist. Geht es um eine pädagogische Förderdiagnostik, die den Prozess der Lerntherapie begleitet, so ist dies selbstverständlich Bestandteil einer Lerntherapie. Die Lerntherapuetin/der Lerntherapeut beobachtet stets sämtliche Entwicklungen des Kindes und dokumentiert und evaluiert diese, um das therapeutische Handeln fortdauernd anzupassen (Behandlungsplan). Was die medizinische Diagnose durch standardisierte Testverfahren nach dem ICD – 10 angeht, so müssen Lerntherapeuten diese Form der Diagnostik an Psychotherapeuten oder Ärzte abgeben. Ohne entsprechender Qualifikation ist eine Diagnose nicht möglich und würde nicht annerkannt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz die Trennung von diagnostizierender Stelle und Therapeuten vor (§ 35a Absatz 1a Satz 4 SGB VIII), um einem möglichen rein wirtschaftlichen Interesse entgegen zu wirken. Darüber hinaus lässt sich ohnehin durch eine qualitative Fehleranalyse und eine inhaltliche Beurteilung der subjektiven Leistungen durch Beobachtungen während der Therapie ein Therapieplan effizienter ableiten, als durch diagnostische Verfahren.
Gibt es Vorgaben über Schwerpunkte der eigenen Lerntherapeutischen Arbeit?
Das Feld der angebotenen Methoden und Ansätze einer Lerntherapie ist sehr umfangreich und kann durch den Lerntherapeuten durch weitere kreativ-therapeutische Methoden angereichert werden. Ein/e Lerntherapeut/in ist ebenso frei zu entscheiden, ob die Therapie in eigenen Räumen, in bereits bestehenden Praxiseinrichtungen oder aber auch mobil stattfinden soll. Die Berufsbezeichnung Lerntherapeut bzw. Lerntherapeutin sowie Lerntherapie insgesamt befindet sich rechtlich gesehen nach Psych. THG Art. 1 §1 außerhalb der Heilkunde oder Psychotherapie und unterliegt somit nicht den für diese geltenden Gesetzen. Daraus folgt, dass keine gesetzlich festgelegten Bestimmungen in Bezug auf Art der Spezialisierung des Lerntherapeuten bzw. der Lerntherapeutin existieren. Aufgrund der nicht festgesetzten rechtlichen Rahmenbedingungen ist deshalb insbesondere an die Eigenverantwortlichkeit derjenigen zu appellieren, die lerntherapeutische Behandlungen durchführen bzw. durchführen wollen.
Wo kann ich als Lerntherapeut/in arbeiten, wenn ich mich nicht selbstständig machen möchte?
Die Lerntherapie kann in verschieden Einrichtungen angeboten werden. In lerntherapeutischen Praxen gibt es folgende Möglichkeiten: Kooperation in Gemeinschaftspraxis freie Mitarbeit (Honorarkraft) Angestellt Andere Beispiele für Arbeitsorte: Schule Beratungsstelle Sozialpädriatisches Zentrum Ergotherapeutische Praxen Logopädische Praxen
Welche Voraussetzungen sollte ich als Lerntherapeut/in mitbringen?
Ein/e Lerntherapeut/in sollte die eigene therapeutische Qualifikation und die Qualität der lerntherapeutischen Behandlung durch fachspezifische Kenntnisse und ein umfangreiches Repertoire an therapeutischen Methoden gewährleisten und gleichzeitig die Fähigkeit mitbringen, sich auf die Bedürfnisse seiner Klienten individuell einzustellen. Das Hinzuziehen externer Fachkräfte durch Networking und ständige begleitende Supervision sowie Weiterbildungen sind dabei hilfreich.
Übernimmt das Jugendamt die Kosten einer Lerntherapie oder wer trägt die Kosten?
Eine lerntherapeutische Behandlung ist nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen aufgeführt und somit ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Eine Kostenübernahme durch die zuständigen Jugendämter auf der Grundlage des KJHG, SGB VIII: § 27,3 „Anspruch auf Hilfe zur Erziehung“ kann dagegen gewährleistet sein. Als Voraussetzungen für einen Antrag gilt, dass die Schule keine geeigneten Fördermaßnahmen zur Verfügung stellen kann. In der Regel muss dem Antrag beigefügt werden: 1. ein Gutachten darüber, dass aufgrund der Diagnose nach § 35a KJHG eine seelische Behinderung droht, oder bereits eingetreten ist, 2. ein Schulbericht mit Dokumentation und Bestätigung der Notwendigkeit einer außerschulischen Förderung. Das Jugendamt informiert, welche Untersuchungen zum Zweck der Antragsbearbeitung tatsächlich durchgeführt werden müssen. Die Gutachten werden durch einen Kinder- und Jugendpsychiater, ein Sozialpädiatrisches Zentrum oder durch einen Schulpsychologen gestellt. Darin muss klar zum Ausdruck kommen, dass eine Lernstörung und seelischer Leidensdruck vorliegt, so dass die Teilhabe am geregelten Leben beeinträchtigt ist. Über die Dauer und den Umfang der lerntherapeutischen Förderung entscheidet das Jugendamt. Bei Bewilligung der Lerntherapie können die Eltern frei entscheiden, wo das Kind gefördert wird, wenn die Einrichtung vom Jugendamt anerkannt ist / wird. Es gibt regionale und bezirksabhängige Unterschiede hinsichtlich der Modalitäten einer Antragstellung, Kriterien der Genehmigung einer Kostenübernahme, aber auch bezüglich der geforderten Qualitätsstandards der Lerntherapie, der Qualifikation des Therapeuten, Höhe der Kosten und Dauer der Behandlung. Unabhängig also von einer Zertifizierung oder Art der Ausbildung, liegt es einzig an der Entscheidung des zuständigen Jugendamtes, ob eine Kostenübernahme gewährleistet werden kann oder nicht. Findet keine Kostenübernahme durch das Jugendamt statt, so werden die Kosten für die Lerntherapie von den Eltern getragen.

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